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Schulkindergarten Pusteblume Buchen
Förderschwerpunkte: Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung
* *==== Kontaktdaten ==== ^ Name ^ Anschrift ^ Kontakt ^ Leitung ^
Pusteblume | Karl-Tschamber-Str. 6 74722 Buchen | Tel. 06281-5649430 Fax 06281-5649439 leitung@schulkindergarten-buchen.de Homepage | Heiko Hofmann |
Kontaktdaten
Name | Anschrift | Kontakt | Leitung |
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Schulkindergarten Vogelnest | Neckarburkener Str. 42 74821 Mosbach | Tel. 06261-88503 Fax 06261/88647 Heike.Beilhardt@johannes-diakonie.de Vogelnest | Heike Beilhardt |
Der Schulkindergarten „Vogelnest“ nimmt Kinder mit Körperbehinderung ab zwei Jahren sowie Kinder mit allen anderen Beeinträchtigungen ab drei Jahren auf. Die Betreuung findet in Kleingruppen mit etwa vier bis sechs Kindern statt. Angebote aus Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Physiotherapie, Reittherapie, Ergotherapie und Musiktherapie bereichern den Gruppenalltag.
Wir fördern unter anderem Kinder mit: Körperbehinderungen (wie Anfallskrankheiten, Stoffwechsel- und Muskelerkrankungen, cerebralen Bewegungsstörungen) Körperbehinderungen mit zusätzlicher geistiger Behinderung Mehrfachbehinderung Entwicklungsverzögerungen Autistischen Zügen Verhaltensauffälligkeiten Wahrnehmungsstörungen, Kommunikations- und Sprachstörungen
Das Team besteht aus verschiedenen Fachkräften. Erzieher, Fachlehrer, Sonderschulpädagogen, Heilpädagogen, Ergo- und Physiotherapeuten fördern die Kinder. Betreuungskräfte und Praktikanten unterstützen bei den täglich anfallenden Aufgaben. Die Fachkräfte arbeiten eng mit dem Personal der kooperierenden Kindergärten zusammen.
Wir nehmen Kinder auf aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, dem südöstlichen Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Hessischen Neckartal. Nach der Kontaktaufnahme durch Eltern oder Erziehungsberechtigte wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Nach der Beauftragung durch das Schulamt Mannheim wird über die Kinder ein Gutachten erstellt. Wird hierin ein sogenannter sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt, kann das Kind eines der „Vogelnester“ besuchen. Die Kosten für die Betreuung trägt das Land. Lediglich die Kosten für das Mittagessen sind von den Eltern zu tragen. Der Transport der Kinder erfolgt mit Kleinbussen und wird finanziell vom Landkreis übernommen.