Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) im Neckar-Odenwald-Kreis
Die KoBV ist eine Maßnahme nach § 117 Abs. 1 S.1 Nr. 1b i.V.m. §§ 51 und 53 SGB III.
Hier werden vor allem junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Die Teilnehmenden werden drei Tage in der Woche in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert. Diese Qualifizierung wird von einem Qualifizierungstrainer (Jobcoach) intensiv begleitet. Durch diese intensive Begleitung können vor allem Nischenarbeitsplätze geschaffen und die Teilnehmenden nach ihren Interessen, Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden. An den übrigen zwei Wochentagen findet ein begleitender Berufsschulunterricht statt. Hier werden die Inhalte aus den Betrieben vertieft, können neue Fähigkeiten erlernt und auch reflektierende Gespräche, über Ereignisse aus den Betrieben, zwischen den Teilnehmenden geführt werden.
Bildungsträger für die KoBV im Neckar-Odenwald-Kreis ist der Geschäftsbereich Teilhabe am Arbeitsleben der Johannes-Diakonie Mosbach. Die kooperierende Berufsschule ist die Augusta-Bender-Schule Mosbach.
Wer kann teilnehmen?
Die KoBV ist geeignet für Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigen.
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme sind
- die vorhergehende Teilnahme an der Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) oder einer vergleichbaren schulischen Bildungsmaßnahme,
- hohe Eigenmotivation und
- die Fähigkeit, sich eigenständig im öffentlichen Nahverkehr zu bewegen.
Rahmenbedingungen der KoBV
- Die Aufnahme erfolgt über die Agentur für Arbeit und ist üblicherweise zu Schuljahresbeginn möglich. Quereinstiege während dem laufenden Schuljahr sind jedoch nicht ausgeschlossen.
- Mit den Teilnehmenden wird ein Teilnahmevertrag abgeschlossen und mit den Betrieben eine Erprobungs-/Qualifizierungsvereinbarung.
- Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel zwischen 11 und 18 Monaten.
- Die Teilnehmenden sind sozialversichert, erhalten Ausbildungsgeld und bekommen die Fahrkosten erstattet.
Besondere Merkmale der KoBV
In der KoBV ist vor allem die Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren sehr wichtig. Es gibt schon vor Beginn der Maßnahme eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Bildungsträger, dem Integrationsfachdienst, der Agentur für Arbeit und der Berufsschule. Dies soll den Übergang aus der vorhergehenden schulischen Bildungsmaßnahme in die KoBV erleichtern, die Zusammenarbeit zwischen Teilnehmenden und anderen Akteuren festigen und auch die Übernahme in ein festes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Maßnahmenende gewährleisten. Hierzu findet, neben den wöchentlichen Betriebsbesuchen durch den Jobcoach und die direkte Qualifizierung der Teilnehmenden in den Betrieben, ein regelmäßiger Austausch zwischen allen Akteuren der KoBV statt.